Energieausgleich: 150,00 €
Dauer ca. 30 - 90 Minuten + danach Ruhezeit
Anmeldung bei El Mogar Ba
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GENODEF1BDS
Ab März 2017 biete ich Rückführungen in frühere Leben, parallele Inkarnationen, vergangene wie zukünftige Situationen und Ereignisse an. Da ich hierin viele Jahre Erfahrung als Schamane habe und auch durch eigene Nahtoderlebnisse erweiterte Einblicke bekomme, ist dies auch möglich via Telefon oder Skype.
Wichtig ist hierbei mit einem Headset/Kopfhörer zu arbeiten, da wir während der gesamten Sitzung miteinander reden können.
Nach einem Vorgespräch beginnt die Rückführung gefolgt von einem Nachgespräch. Die Sitzungsdauer kann zwischen einer halben Stunde bis zu 90 Minuten dauern. Auf jeden Fall ist es sinnvoll für sich selbst danach eine Ruhepause einzuplanen.
Der Energieausgleich beträgt 150,00 €
Wenn es dich interessiert eine Rückführung zu machen, nehme gerne Kontakt zu mir auf und wir können einen Termin vereinbaren für einen spannenden Adlerflug - eine Rückführung in frühere Leben, in die du gehen möchtest oder ein Leben in das dich dein eigenes wahres Wesen führt.
Naojokamay El Mogar Ba
Hinweis: Alle Inhalte und Informationen der Einweihungen und Anwendungen sind keine Seminare, sie dienen der Unterstützung der Weiterentwicklung des Menschen, der diese Einweihung durchläuft. Die Weitergabe dieser Inhalte, die ich von den geistigen Ebenen für diese Dienste empfange, ist an Dritte nicht gestattet. Auch können die von mir Eingeweihten diese Einweihungen nicht selbst weitergeben. Gleiches gilt für die Anwendungen, Clearings usw.
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® elatasin © Ronald Hoth
Geistiges Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und der Förderung des Bewusstseins. Ich stelle keinerlei Diagnosen. Sämtliche Inanspruchnahmen meiner Dienste erfolgen auf eigene Verantwortung der Klienten. Meine Klienten kläre ich vor jeder Inanspruchnahme meiner Dienste auf, dass diese keinen Arzt oder Heilpraktiker ersetzen! Meine Tätigkeiten fallen somit nicht unter das Heilpraktikergesetz. Weiter verweise ich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2.03.2004/AZ I BvR 784/03.